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Förderung

Wärmepumpen-Förderung 2026: eine Übersicht

Wer 2026 auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann staatliche Förderung erhalten. Wir zeigen, welche Zuschüsse möglich sind und wie die Förderung berücksichtigt wird, wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit AllYourEnergy einfach monatlich zahlen.

Autor
AllYourEnergy Redaktion
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit
ca. 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine förderfähige neue Wärmepumpe gibt es 2026 grundsätzlich 30 % Grundförderung.
  • Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen Einkommensbonus von 10 bis 40 % erhalten.
  • Insgesamt sind für eine Wohneinheit je nach Voraussetzungen bis zu 70 % Förderung möglich. Für bestimmte Haushalte mit niedrigerem Einkommen liegt die Obergrenze bei bis zu 80 %.
  • Bei einem Einfamilienhaus werden 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
  • Auch bei AllYourEnergy kann die Förderung berücksichtigt werden: Bis zu 30 % können wir direkt beantragen. Mögliche zusätzliche Förderboni beantragen Sie selbst, wir unterstützen Sie dabei.
Familie am Gartentisch, Wärmepumpe im Hintergrund

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Die Wärmepumpen-Förderung gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude läuft die Heizungsförderung über die KfW. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammen.

Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen besteht 2026 aus mehreren Bausteinen. Welche davon Sie nutzen können, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, welche Heizung ersetzt wird und wie hoch Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ist.

30 % Grundförderung

Die Basis bildet die Grundförderung von 30 %. Sie gilt für förderfähige Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden. Dazu gehören auch elektrisch angetriebene Wärmepumpen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Die Grundförderung ist damit der Ausgangspunkt für die Berechnung des möglichen Zuschusses.

16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Wer selbst im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt und eine bestimmte alte Heizung austauscht, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.

Für Anträge vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 beträgt dieser Bonus 16 %.

Er kommt unter anderem infrage, wenn eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird. Bei einer Gas- oder Biomasseheizung gelten zusätzliche Voraussetzungen: Sie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Heizung muss außerdem fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Ab Februar 2027 wird der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise reduziert.

10 bis 40 % Einkommensbonus

Zusätzliche Förderung ist für selbstnutzende Eigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen möglich.

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es drei Stufen:

  • bis 30.000 Euro: 40 % Einkommensbonus
  • bis 40.000 Euro: 30 % Einkommensbonus
  • bis 50.000 Euro: 10 % Einkommensbonus

Für Haushalte mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Auch hier gilt: Die einzelnen Förderbausteine lassen sich nicht unbegrenzt addieren. Für die Gesamtförderung gelten die jeweiligen Obergrenzen.

Wer bekommt wie viel Wärmepumpen-Förderung?

Wie hoch der Zuschuss für Ihre Wärmepumpe ausfallen kann, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Einige vereinfachte Beispiele zeigen das Prinzip:

Beispiel 1: Grundförderung

Sie sind Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses und bauen eine förderfähige Wärmepumpe ein. Dann können grundsätzlich 30 % Grundförderung infrage kommen.

Beispiel 2: Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus

Sie bewohnen Ihr Einfamilienhaus selbst und ersetzen eine alte Ölheizung, die die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt. Dann können sich 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus zu einer Förderquote von 46 % ergänzen.

Beispiel 3: Zusätzlich Einkommensbonus

Erfüllen Sie darüber hinaus die Voraussetzungen für einen Einkommensbonus, kann sich die Förderquote weiter erhöhen. Dabei gilt die jeweils vorgesehene maximale Förderquote.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Wärmepumpe Sie einbauen. Auch Ihre Wohnsituation, die bestehende Heizung und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen spielen eine Rolle.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Die Förderquote wird nicht unbegrenzt auf die tatsächlichen Kosten Ihrer neuen Heizung angewendet. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW 2026 bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Das bedeutet zum Beispiel: Kostet eine förderfähige Maßnahme 28.000 Euro und gilt ausschließlich die Grundförderung von 30 %, ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 8.400 Euro.

Liegen die tatsächlichen Kosten über 28.000 Euro, erhöht sich die Berechnungsgrundlage für die Förderung bei einem Einfamilienhaus dadurch nicht weiter.

Bei Mehrfamilienhäusern steigt der Förderhöchstbetrag mit der Zahl der Wohneinheiten. Für die erste Wohneinheit werden 28.000 Euro berücksichtigt, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro.

Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe für die Förderung erfüllen?

Nicht jede Wärmepumpe wird automatisch gefördert. Anlage und Einbau müssen die technischen Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.

Grundsätzlich muss es sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln. Außerdem muss die geplante Anlage die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Vor dem Antrag benötigen Sie deshalb eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Diese wird von einem berechtigten Fachunternehmen oder einem Experten für Energieeffizienz erstellt. Darin werden unter anderem Angaben zur geplanten Heizung und zu den förderfähigen Kosten bestätigt.

Wie beantragen Sie die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude wird die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 beantragt. Der Ablauf lässt sich vereinfacht in vier Schritte unterteilen, die wir Ihnen folgend aufzeigen.

1. Wärmepumpe planen lassen

Zunächst wird geprüft, welche Wärmepumpe zum Gebäude passt und welche Arbeiten für den Heizungstausch notwendig sind. Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt anschließend die für die Förderung notwendige Bestätigung zum Antrag.

2. Vertrag mit Förderbedingung abschließen

Für den Förderantrag benötigen Sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Damit wird sichergestellt, dass der Vertrag entsprechend den Förderbedingungen behandelt wird. Ein Vertrag ohne eine solche Bedingung kann bereits als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.

3. Förderung bei der KfW beantragen

Anschließend stellen Sie den Antrag über das Kundenportal „Meine KfW“.

Wichtig: Die Arbeiten vor Ort dürfen grundsätzlich erst nach der Antragstellung beginnen. Deshalb sollte die Förderung von Anfang an in die Planung des Heizungstauschs einbezogen werden.

4. Wärmepumpe einbauen und Nachweise einreichen

Wenn Sie die Förderzusage bekommen haben, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten benötigen Sie die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Zusätzlich werden unter anderem Rechnungen und gegebenenfalls Nachweise für beantragte Boni eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Wie wird die Förderung bei AllYourEnergy berücksichtigt?

Auch wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit AllYourEnergy einfach monatlich zahlen, kann die Förderung berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Förderbestandteile für Sie infrage kommen. Bis zu 30 % Förderung können wir direkt für Ihr Vorhaben beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für weitere persönliche Förderboni, beantragen Sie diese selbst bei der KfW. Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei.

Wichtig für Sie: Auch diese zusätzliche Förderung kann in Ihre monatliche Zahlung einfließen. Dafür wird der ausgezahlte Förderbetrag an AllYourEnergy weitergegeben beziehungsweise abgetreten. So können auch persönliche Förderboni berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit AllYourEnergy einfach monatlich zahlen.

Fazit: Wärmepumpen-Förderung 2026 frühzeitig prüfen

Eine Wärmepumpe kann auch 2026 staatlich gefördert werden. Für private Eigentümer beginnt die KfW-Förderung grundsätzlich bei 30 %. Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von alter Heizung und Einkommen zusätzliche Boni erhalten. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt deshalb von mehreren Faktoren ab: von der Immobilie, der bestehenden Heizung, Ihrer persönlichen Situation und den förderfähigen Kosten.

Wer seine Wärmepumpe selbst kauft, sollte die Förderung frühzeitig in die Planung einbeziehen und die Vorgaben für die Antragstellung genau beachten. Wer dagegen eine hohe Anfangsinvestition vermeiden möchte, kann mit AllYourEnergy einen anderen Weg wählen: Neue Wärmepumpe. Einfach monatlich zahlen. Auch die Förderung kann dabei berücksichtigt werden. Bis zu 30 % können wir direkt beantragen. Bei der Beantragung möglicher zusätzlicher Förderboni unterstützen wir Sie.

Kurz beantwortet

FAQ: Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen Einkommensbonus von 10 bis 40 % erhalten. Für die Gesamtförderung gelten Obergrenzen.

Wer bekommt 70 % Förderung für eine Wärmepumpe?

Eine Förderquote von bis zu 70 % kann entstehen, wenn selbstnutzende Eigentümer neben der Grundförderung die Voraussetzungen für weitere Boni erfüllen. Welche Förderhöhe im Einzelfall möglich ist, hängt unter anderem von der bestehenden Heizung und dem Haushaltsjahreseinkommen ab.

Kann eine Wärmepumpe mit 80 % gefördert werden?

Unter den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen kann die maximale Förderquote für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Auch hier gelten die Förderhöchstbeträge der KfW.

Wo beantrage ich die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Private Eigentümer stellen den Antrag für die Heizungsförderung über das Kundenportal „Meine KfW“. Vorher benötigen sie unter anderem eine Bestätigung zum Antrag sowie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung.

Wie funktioniert die Förderung bei AllYourEnergy?

Bis zu 30 % Förderung können wir direkt beantragen. Kommen für Sie zusätzliche persönliche Förderboni infrage, beantragen Sie diese selbst bei der KfW. Auch diese Förderung kann in Ihre monatliche Zahlung einfließen, wenn der ausgezahlte Förderbetrag an AllYourEnergy weitergegeben beziehungsweise abgetreten wird.

Welche Förderung für Ihre Wärmepumpe möglich ist und wer den jeweiligen Antrag stellt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

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